SIE („PARTNER“) SOLLTEN DIESE API-GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON THOUGHT MACHINE („GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“) ÜBERPRÜFEN. SIE SIND NICHT VERPFLICHTET, DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUZUSTIMMEN. WENN SIE JEDOCH AUF EINE WEBSITE ODER EINE ANWENDUNGSPROGRAMMSCHNITTSTELLE („API“) DER THOUGHT MACHINE GROUP LIMITED („THOUGHT MACHINE“) ZUGREIFEN, EINSCHLIESSLICH DER THOUGHT MACHINE-WEBSITE UNTER www.thoughtmachine.net („WEBSITE“), TM SANDBOX-APIS ODER DIE TM SANDBOX-UMGEBUNG, DANN GILT DIES ALS ZUSTIMMUNG ZU DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND ALS ABSCHLUSS EINES RECHTSVERBINDLICHEN VERTRAGES MIT DER THOUGHT MACHINE GROUP LIMITED („THOUGHT MACHINE“). WENN SIE DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DANN GREIFEN SIE NICHT AUF DIE WEBSITE ZU.
1. Begriffsbestimmungen und Auslegung
1.1. Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Wörter und Ausdrücke in dieser Vereinbarung die folgende Bedeutung:
„Enddatum“
24 Monate ab dem Startdatum;
„Konzernmitglied“
bezeichnet zu jedem relevanten Zeitpunkt in Bezug auf ein Unternehmen ein Unternehmen, das direkt oder indirekt über einen oder mehrere Zwischenhändler dieses Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem Unternehmen steht, wobei „Kontrolle“ das direkte oder indirekte Halten der Mehrheit der Stimmrechte oder die Befugnis bedeutet, die Geschäftsführung, die Grundsätze oder den Geschäftsbetrieb zu leiten oder deren Leitung zu veranlassen (sei es durch das Halten von Stimmrechten, durch Vertrag oder auf andere Weise);
„Geistige Eigentumsrechte“
bezeichnet Patente, patentfähige Rechte, Urheberrechte, Designrechte, Gebrauchsmuster, Marken (unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht), Handelsnamen, Rechte an Domainnamen, Rechte an Erfindungen, Datenrechte, Datenbankrechte, Rechte an Know-how und vertraulichen Informationen sowie alle anderen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte und ähnliche oder analoge Rechte, die nach den Gesetzen eines Landes bestehen, sowie alle anhängigen Anmeldungen für und das Recht zur Beantragung oder Registrierung derselben (gegenwärtig, zukünftig und bedingt, einschließlich aller Erneuerungen, Verlängerungen, Wiederinkraftsetzungen und aller entstandenen Klageansprüche);
„Verluste“
bezeichnet sämtliche Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren), Ausgaben, Bußgelder, Strafen, Schäden und Verluste;
„Schädlicher Code“
bezeichnet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner sowie andere schädliche Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.
„Partner-Middleware“
bezeichnet Softwareprogramme, die der Partner unter Verwendung der TM Sandbox-APIs testen oder entwickeln kann;
„Veröffentlichte Inhalte“
bezeichnet alle Informationen, Daten und/oder Inhalte, die in der TM Sandbox-Umgebung veröffentlicht werden und für die Community der Nutzer der TM Sandbox-Umgebung sichtbar sind oder sein könnten.
„Zweck“
bezeichnet das Testen und die Entwicklung von Softwareprogrammen durch den Partner (unter ausschließlicher Verwendung von Nicht-Produktionsdaten).
„Sicherheitsvorfall“
bezeichnet jeden tatsächlichen, versuchten oder vermuteten unbefugten Zugriff, jede unbefugte Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung von Informationen und/oder Daten sowie jedes Ereignis, das die Sicherheit oder Integrität der TM Sandbox-APIs und/oder der Server, Umgebungen, Infrastrukturen, Systeme oder Netzwerke von Thought Machine (und dessen Drittanbietern), die die TM Sandbox-APIs bereitstellen, oder von Daten oder vertraulichen Informationen von Thought Machine beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen könnte.
„Startdatum“
Das Datum der letzten Unterschrift unten;
„Laufzeit“
bezeichnet einen Zeitraum, der am Startdatum beginnt und bis zum Enddatum andauert, sofern diese Vereinbarung nicht gemäß ihren Bestimmungen früher gekündigt oder verlängert wird;
„Gebiet“
hat die im Deckblatt angegebene Bedeutung;
„Thought Machine“
hat die im Deckblatt angegebene Bedeutung; und
„Thought Machine-Marken“
bezeichnet die im Deckblatt aufgeführten Marken, die von Thought Machine von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung aktualisiert werden können.
1.2. In dieser Vereinbarung gilt, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
a. Verweise auf eine Person schließen sowohl juristische Personen (wie eine Kapitalgesellschaft) als auch natürliche Personen ein;
b. Verweise auf den Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, und Verweise auf ein Geschlecht schließen alle anderen Geschlechter ein;
c. Klauselüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung;
d. Verweise auf „einschließlich“ oder ähnliche Begriffe in dieser Vereinbarung sind als beispielhaft zu verstehen und schränken die allgemeine Anwendbarkeit der vorangegangenen Wörter nicht ein;
e. Verweise auf Gesetze beziehen sich auf diese Gesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung, einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen, sowie auf alle unter diesen Gesetzen erlassenen untergeordneten Bestimmungen; und
f. Verweise auf diese Vereinbarung schließen jeden Anhang ein.
2. Nutzung der Sandbox und Genehmigung
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Anwendungsprogrammierschnittstellen von Thought Machine sowie der zugehörigen Thought Machine-Software („TM Sandbox-APIs“), die dem Partner zu den hierin genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
2.2. Während der Laufzeit und vorbehaltlich der Akzeptanz (wie in Ziffer 2.3 definiert) gewährt Thought Machine dem Partner ein nicht exklusives, lizenzgebührenfreies, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der TM Sandbox-APIs ausschließlich in der von Thought Machine bereitgestellten Sandbox-Umgebung („TM Sandbox-Umgebung“) für den Zweck. Durch die Nutzung der oder den Zugriff auf die TM Sandbox-APIs und/oder die TM Sandbox-Umgebung erklärt sich der Partner mit den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Zur Klarstellung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestatten keine Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner oder dessen Endnutzer in einer Produktionsumgebung oder für kommerzielle Zwecke. Jegliche Nutzung oder jeder Zugriff für Produktionszwecke liegt im alleinigen Ermessen von Thought Machine, erfordert die Erfüllung bestimmter Anforderungen von Thought Machine und unterliegt einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.3. Um auf die TM Sandbox-APIs zugreifen zu können, muss der Partner einen Antrag („Partnerantrag“) hier einreichen und alle von Thought Machine geforderten Details angeben. Sollte ein Antrag unvollständig sein oder eine weitere Prüfung durch Thought Machine erforderlich machen, wird der Partner alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um diese Informationen unverzüglich bereitzustellen. Nach Erhalt aller Informationen prüft Thought Machine den Partnerantrag und akzeptiert („Akzeptanz“) oder verweigert diesen nach eigenem Ermessen per E-Mail. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass Thought Machine nicht verpflichtet ist, Gründe für seine Entscheidung anzugeben. Der Partner sichert zudem zu, dass der Partnerantrag wahrheitsgemäß und korrekt ist und bleibt und dass die Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner jederzeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. Thought Machine kann die Nutzung der und/oder den Zugriff auf die TM Sandbox-APIs und/oder die TM Sandbox-Umgebung jederzeit ohne Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Partner aussetzen oder beenden. Der Partner darf nur gemäß seinem Partnerantrag (vorbehaltlich etwaiger Bedingungen der Akzeptanz) auf die TM Sandbox-APIs zugreifen; jeder Zugriff und jede Nutzung muss in Übereinstimmung mit der Dokumentation oder anderen Anweisungen von Thought Machine erfolgen. Thought Machine kann die Funktionalitäten der TM Sandbox-APIs hinzufügen, entfernen, ändern oder einschränken. Darüber hinaus kann Thought Machine diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und aus beliebigem Grund ändern. Der Partner wird über Änderungen an die E-Mail-Adresse benachrichtigt, die er Thought Machine im Rahmen des Partnerantrags mitgeteilt hat.
2.4. Thought Machine kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Beschränkungen für die Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner durchsetzen, was auch die Einstellung des Dienstes umfassen kann. TM kann TM Sandbox-APIs ohne Ankündigung modifizieren, ändern und/oder einstellen („Modifikationen“). Thought Machine übernimmt gegenüber dem Partner keine Haftung oder Verpflichtung für solche Modifikationen. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass die Nutzung der und/oder der Zugriff auf die TM Sandbox-APIs und/oder die TM Sandbox-Umgebung auf alleinige Kosten und Gefahr des Partners erfolgt.
2.5. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass seine Nutzung der und der Zugriff auf die TM Sandbox-APIs und die TM Sandbox-Umgebung nicht exklusiv sind und dass Thought Machine sowie andere Partner Produkte und/oder Dienstleistungen entwickeln können, die den Produkten und/oder Dienstleistungen des Partners ähnlich oder mit diesen konkurrierend sein können. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt Thought Machine darin ein, seine Produkte und/oder Dienstleistungen zu erstellen und vollständig zu verwerten, ohne dass daraus Verpflichtungen gegenüber dem Partner entstehen.
2.6. Thought Machine übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Betriebszeit der TM Sandbox-APIs oder der TM Sandbox-Umgebung. Thought Machine ist nicht verpflichtet, Support, Wartung, Updates, Upgrades, Modifikationen oder neue Versionen von TM Sandbox-APIs, Software oder Materialien bereitzustellen. Sollte sich Thought Machine nach eigenem Ermessen dazu entschließen, einen solchen Support anzubieten, unterliegt dieser den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus übernimmt Thought Machine gegenüber dem Partner keine Haftung, Verpflichtung oder Pflicht in Bezug auf Partner-Middleware, die der Partner entwickelt, und/oder TM-APIs, die der Partner nutzt oder in Anspruch nimmt (ob in einer Produktions- oder Nicht-Produktionsumgebung), und Thought Machine bietet keinen Support oder Wartung für oder in Verbindung mit solcher Partner-Middleware und/oder solchen TM-APIs an.
2.7. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass: (i) er für seine Nutzung der TM Sandbox-APIs und der TM Sandbox-Umgebung sowie für den Umgang mit allen in dieser Umgebung verwendeten Testdaten verantwortlich ist; (ii) Thought Machine nicht verpflichtet ist, Testdaten oder Partner-Middleware des Partners zu pflegen, zu schützen oder aufzubewahren und Testdaten ohne vorherige Ankündigung an den Partner aus dem System löschen kann; (iii) personenbezogene Daten nicht in Testdaten enthalten sein dürfen. (iv) die Partner-Middleware und/oder veröffentlichte Inhalte nicht als vertrauliche Informationen gelten und Thought Machine gegenüber dieser Partner-Middleware und/oder diesen Inhalten keinerlei Vertraulichkeitsverpflichtungen hat; (v) alle veröffentlichten Inhalte, die der Partner in die TM Sandbox-Umgebung einreicht oder hochlädt, als nicht vertraulich behandelt werden und von Thought Machine offen veröffentlicht werden können. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass Thought Machine und alle anderen Nutzer dem Partner gegenüber diesbezüglich keinerlei Verpflichtungen haben und in keiner Weise für solche veröffentlichten Inhalte gegenüber dem Partner haften.
2.8. Im Rahmen der Nutzung der TM Sandbox-APIs gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Partner Partner-Middleware zur Validierung durch Thought Machine gemäß dem Integrationsvalidierungsprozess von Thought Machine einreichen. Eine solche Validierung liegt im alleinigen Ermessen von Thought Machine. Bestätigt Thought Machine diese Validierung schriftlich, verpflichtet sich der Partner, das Integrationshandbuch (wie von Thought Machine zur Verfügung gestellt) unverzüglich auszufüllen. Im Anschluss daran kann Thought Machine diese Partner-Middleware in die Integrationsbibliothek von Thought Machine aufnehmen, sofern der Partner sich bereit erklärt, (a) eine separate Einverständniserklärung bezüglich der Lizenzierung des Namens und Logos des Partners auf der Website von Thought Machine sowie der Nutzung von Partnerinhalten auf der jeweiligen Webseite zu unterzeichnen und (b) die Partner-Middleware unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern für (i) jede neueste Version der TM API Sandbox, über die Thought Machine den Partner informiert, und (ii) jede Hauptversion des jeweiligen Produkts des Partners, auf das sich die Partner-Middleware bezieht, zu aktualisieren und zu pflegen.
3. Unzulässige Nutzung
3.1. Für die Nutzung der TM Sandbox-APIs gelten die folgenden Verbote. Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden, dass er selbst sowie seine internen Nutzer die TM Sandbox-APIs und/oder die TM Sandbox-Umgebung nicht für folgende Zwecke nutzen dürfen:
a. gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften zu verstoßen oder Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentumsrechte Dritter) zu verletzen;
b. mit Thought Machine und/oder zugunsten von Wettbewerbern von Thought Machine zu konkurrieren;
c. schädlichen Code zu übertragen;
d. die TM Sandbox-APIs oder die Server, Umgebungen, Infrastrukturen, Systeme und Netzwerke von Thought Machine (und deren Drittanbietern), die die TM Sandbox-APIs bereitstellen, sowie jegliche Daten oder vertraulichen Informationen von Thought Machine zu beschädigen, zu stören, zu beeinträchtigen, zu ändern oder negativ zu beeinflussen;
e. Quellcode der TM Sandbox-APIs zurückzuentwickeln, zu modifizieren, zu entschlüsseln, zu extrahieren, zu disassemblieren oder zu dekompilieren;
f. die TM Sandbox-APIs in einer Weise zu nutzen, die (i) den Ruf oder den Goodwill von Thought Machine schädigen könnte und/oder (ii) beleidigende, bedrohliche oder anderweitig anstößige Inhalte oder Informationen enthält (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Spam“-Nachrichten);
g. veröffentlichte Inhalte anderer Nutzer der TM Sandbox-Umgebung zu nutzen oder zusammenzuführen;
h. API-Inhalte, die einem Dritten gehören, zu modifizieren oder zu verändern;
4. Sicherheit
4.1. Der Partner hat Thought Machine unverzüglich über jeden Sicherheitsvorfall zu informieren. Der Partner erklärt sich bereit, (auf eigene Kosten) jegliche Unterstützung zu leisten, die Thought Machine vernünftigerweise anfordert, um auf einen Sicherheitsvorfall zu reagieren und dessen Auftreten zu verhindern oder abzuwehren.
5. Exportkontrollen
5.1. Im Zusammenhang mit der Nutzung der TM Sandbox-APIs ist der Partner allein dafür verantwortlich, alle geltenden Export-, Reexport- und Importkontrollgesetze sowie Vorschriften aller anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten. Dies umfasst unter anderem die Bestimmungen des U.S. Department of Commerce, die Export Administration Regulations (15 CFR Teile 730-774), die International Traffic in Arms Regulations sowie länderspezifische Wirtschaftssanktionsprogramme des Office of Foreign Assets Control.
6. Berichterstattung
6.1. Der Partner ist verpflichtet, Anfragen von Thought Machine bezüglich der Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner zeitnah und nach Treu und Glauben zu beantworten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf schriftliche Fortschrittsberichte, die Thought Machine maximal einmal pro Kalendermonat anfordern kann).
6.2. Thought Machine darf Partnerinformationen und -daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner erhoben werden, für geschäftliche Zwecke von Thought Machine verwenden.
6.3. Falls der Partner sich dazu entschließt, Feedback oder Verbesserungsvorschläge zu den TM Sandbox-APIs, der TM Sandbox-Umgebung oder anderen Softwareprodukten und/oder Dienstleistungen von Thought Machine bereitzustellen, erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass Thought Machine berechtigt ist, dieses Feedback oder diese Verbesserungsvorschläge uneingeschränkt zu nutzen.
7. Eigentum und Inhalte
7.1. Thought Machine erwirbt kein Eigentum an der Partner-Middleware. Durch die Nutzung der Sandbox-APIs erwerben Sie keine Eigentumsrechte an den TM Sandbox-APIs oder den Inhalten, auf die über die Sandbox-APIs zugegriffen wird („API-Inhalte“).
7.2. Der Partner gewährt Thought Machine eine vollständig bezahlte, lizenzgebührenfreie, nicht-exklusive, weltweite und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung, Ausführung und Anzeige der Partner-Middleware und deren Inhalten für unsere internen Testzwecke (einschließlich Sicherheitstests) sowie für jeden anderen Zweck, für den wir Ihre vorherige schriftliche Zustimmung erhalten haben.
7.3. API-Inhalte können geistigen Eigentumsrechten unterliegen. In diesem Fall darf der Partner sie nur nutzen, wenn er vom Eigentümer dieser Inhalte dazu lizenziert wurde oder dies anderweitig gesetzlich zulässig ist. Der Zugriff des Partners auf die API-Inhalte kann gemäß geltendem Recht, Vorschriften und Richtlinien eingeschränkt, begrenzt oder gefiltert werden.
7.4. Vorbehaltlich Ziffer 2.7 liegt jeglicher API-Inhalt von Dritten in der alleinigen Verantwortung der Person, die ihn zur Verfügung stellt.
7.5. Die TM Sandbox APIs können das Übermitteln von Inhalten ermöglichen. Thought Machine erwirbt kein Eigentum an geistigen Eigentumsrechten an den geposteten Inhalten, die der Partner über seine Partner-Middleware an die TM Sandbox APIs übermittelt, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Um Thought Machine die Bereitstellung und Verbesserung der TM Sandbox APIs zu ermöglichen, gewährt der Partner Thought Machine hiermit eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, unterlizenzierbare, lizenzgebührenfreie und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung, zum Hosting, zur Speicherung, zur Änderung und zur Übermittlung von Inhalten, die über die Partner-Middleware an die TM Sandbox APIs übermittelt, gepostet oder von diesen angezeigt werden.
7.6. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, vor dem Übermitteln von Inhalten über die TM Sandbox APIs alle angemessenen Schritte und Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (einschließlich der erforderlichen Rechte seiner Nutzer), um Thought Machine die in Ziffer 7.5 genannte Lizenz zu erteilen.
7.7. Thought Machine behält sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den TM Sandbox APIs, der TM Sandbox-Umgebung sowie an allen zugehörigen Softwareprodukten und Dienstleistungen von Thought Machine (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Smart Contracts und Vorlagen) sowie an allen Erweiterungen, Entwicklungen und/oder Änderungen daran. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, darf der Partner geistiges Eigentum von Thought Machine ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Thought Machine nicht nutzen. Sofern hierin nicht ausdrücklich gestattet, darf der Partner geistiges Eigentum von Thought Machine ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Thought Machine nicht nutzen.
8. Gewährleistungen
8.1. Es gelten keine stillschweigenden Bedingungen, Garantien, Bestimmungen, Zusicherungen, Erklärungen, Verpflichtungen oder Haftungen, die sich aus Gesetzen, Gewohnheitsrecht, Handelsbräuchen oder anderweitig ergeben (einschließlich stillschweigender Bedingungen oder Zusagen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck) für Leistungen oder Bereitstellungen einer der Parteien im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Thought Machine stellt die TM Sandbox APIs „wie besehen“ zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
a. die TM Sandbox APIs die spezifischen Anforderungen des Partners erfüllen;
b. der Zugriff des Partners auf die TM Sandbox APIs oder deren Nutzung ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt; oder
c. etwaige Fehler in den TM Sandbox APIs korrigiert werden.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Diese Vereinbarung beginnt am Startdatum und läuft, sofern sie nicht vorzeitig beendet wird, bis zum Enddatum.
9.2 Der Partner kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber Thought Machine kündigen. Mit der Kündigung stellt der Partner die Nutzung der TM Sandbox APIs und der TM Sandbox-Umgebung unverzüglich ein und löscht alle gespeicherten oder zwischengespeicherten Inhalte.
9.3 Nach einer solchen Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diejenigen Bestimmungen weiterhin, die ihrer Natur nach auf eine unbegrenzte Dauer ausgelegt sind.
10. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
10.1. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt oder schließt die Haftung einer der Parteien aus:
a. die sich aus einer Freistellung ergeben;
b. für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden;
c. für arglistige Täuschung oder für jede andere betrügerische Handlung oder Unterlassung; oder
d. für jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
10.2 Vorbehaltlich Klausel 10.1 haftet Thought Machine gegenüber dem Partner oder Dritten nicht (sei es in Bezug auf Vertragsbruch, falsche Angaben (ob aus unerlaubter Handlung oder gesetzlich), unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig) für:
a. entgangener Gewinn, Geschäftsverluste, Vertragsverluste, erwartete Einsparungen, Firmenwert oder Einnahmen, vergeudete Ausgaben oder Verlust oder Beschädigung von Daten (unabhängig davon, ob diese Arten von Verlusten oder Schäden direkt, indirekt oder als Folgeschaden eingestuft werden); oder
b. jegliche indirekten oder Folgeschäden,
selbst wenn diese Partei sich der Möglichkeit bewusst war, dass der anderen Partei ein solcher Verlust oder Schaden entstehen könnte.
10.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Thought Machine für Verluste oder Schäden, die dem Partner infolge einer Handlung oder Unterlassung von Thought Machine im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner entstehen (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig), für alle Ansprüche insgesamt auf einen Betrag von 5.000 £ begrenzt.
10.4 Die Parteien vereinbaren, dass die in dieser Klausel 10 aufgeführten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse frei ausgehandelt wurden und einen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung darstellen, da das Recht zur Nutzung der TM Sandbox-APIs (gemäß Klausel 2) ohne diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nicht zum gleichen Preis und unter denselben Bedingungen verfügbar gewesen wäre.
11. Freistellung
11.1 Sofern nicht durch geltendes Recht untersagt, stellt der Partner Thought Machine und jedes Mitglied der Thought Machine-Gruppe von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Gebühren (einschließlich aller Anwaltskosten und Auslagen) frei, die Thought Machine im Zusammenhang mit Vorwürfen oder rechtlichen Schritten Dritter erleidet oder entstehen, soweit diese auf Folgendem beruhen:
a. eine missbräuchliche Nutzung der TM Sandbox-APIs durch den Partner;
b. einen Verstoß des Partners gegen diese Bedingungen; oder
c. Inhalte oder Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf veröffentlichte Inhalte), die vom Partner (oder dessen Nutzern) in die TM Sandbox-APIs geleitet oder mit diesen verwendet werden;
es sei denn, der Verlust von Thought Machine ist auf rechtswidrige oder fahrlässige Handlungen von Thought Machine zurückzuführen. Der Partner verpflichtet sich, den Entschädigungsbetrag auf Verlangen unverzüglich an Thought Machine zu zahlen.
12. Vertraulichkeit
12.1. API-Inhalte und andere Informationen, die wir Ihnen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen (oder bereits zur Verfügung gestellt haben), können unsere vertraulichen Informationen enthalten. Zu unseren vertraulichen Informationen gehören alle Informationen, die für Thought Machine (oder einen Dritten, der sie gegenüber Thought Machine offengelegt hat) vertraulich oder geschützt sind, sowie alle Informationen, die wir Ihnen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Dokumentation offenlegen und die wir als unsere vertraulichen Informationen kennzeichnen (dazu können die Spezifikationen für bestimmte TM Sandbox-APIs gehören), ausgenommen jedoch:
a. Informationen, die auf andere Weise als durch einen Verstoß des Partners gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen öffentlich zugänglich sind oder werden;
b. Informationen, die vom Partner unabhängig entwickelt wurden; oder
c. Informationen, die der Partner aus einer anderen Quelle als Thought Machine erhält, sofern diese Quelle rechtlich befugt ist, die Informationen an den Partner weiterzugeben.
12.2. Der Partner ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen von Thought Machine zu schützen, sie ausschließlich für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Zwecke zu verwenden und sie ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Thought Machine nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
13. Öffentlichkeitsarbeit
13.1. Keine der Parteien darf Pressemitteilungen oder Ankündigungen zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung herausgeben, es sei denn, der Wortlaut und die beabsichtigte Verbreitung dieser Pressemitteilung oder Ankündigung wurden von der anderen Partei schriftlich genehmigt.
14. Einhaltung von Gesetzen
14.1. Jede Partei hat auf eigene Kosten alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die sich auf ihre Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung beziehen, in der jeweils geltenden Fassung.
15. Allgemeines
15.1. Außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet, darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten, unterlizenzieren, untervergeben oder übertragen; diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert oder verzögert werden. Jede Partei ist für Handlungen und Unterlassungen ihrer Abtretungsempfänger, Unterlizenznehmer, Unterauftragnehmer und Beauftragten verantwortlich, als wären es ihre eigenen Handlungen oder Unterlassungen.
15.2. Alle Mitteilungen und Zustimmungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die Anschrift der jeweiligen Partei zu senden, die auf dem Deckblatt angegeben ist oder die von der jeweiligen Partei gemäß dieser Vereinbarung anderweitig mitgeteilt wurde. Die Mitteilungen sind per Hand, per Einschreiben oder einer anderen Form des zertifizierten oder registrierten Postversands (und bei Versand von oder nach einem Ort außerhalb des Vereinigten Königreichs per Luftpost) zu versenden und gelten als zugestellt:
a. bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Zustellung;
b. bei Versand per Einschreiben oder registriertem Postversand zwei Tage nach dem Datum der Aufgabe; und
c. bei Versand per Luftpost sieben Tage nach dem Datum der Aufgabe.
15.3. Jede Partei kann der anderen Partei durch schriftliche Mitteilung eine aktualisierte Anschrift und/oder Kontaktinformationen für den Empfang von Mitteilungen und Zustimmungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung mitteilen. Die Aktualisierungen werden zwei Tage nach dem Tag wirksam, an dem die schriftliche Mitteilung gemäß Ziffer 14.2 als zugestellt gilt.
15.4. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, gilt für den Fall, dass eine Partei:
a. ein Recht oder einen Rechtsbehelf, der in dieser Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehen ist, nicht ausübt, die Ausübung verzögert oder nur teilweise ausübt; oder
b. sich bereit erklärt, ein Recht oder einen Rechtsbehelf, der in dieser Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehen ist, nicht auszuüben, die Ausübung zu verzögern oder nur teilweise auszuüben,
dann gilt diese Partei nicht als verzichtend und ist nicht daran gehindert oder eingeschränkt, dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf weiter auszuüben.
15.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als unwirksam oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Vereinbarung als Ganzes. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, aber wirksam oder durchsetzbar sein, wenn ein Teil der Bestimmung gestrichen würde, so gilt die betreffende Bestimmung mit denjenigen Änderungen, die erforderlich sind, um sie wirksam und durchsetzbar zu machen.
15.6. Alle Änderungen dieser Vereinbarung müssen vereinbart, schriftlich festgehalten und im Namen beider Parteien unterzeichnet werden, bevor sie wirksam werden.
15.7. Nichts in dieser Vereinbarung begründet oder beabsichtigt die Begründung einer Partnerschaft oder eines Joint Ventures zwischen den Parteien, macht eine Partei zum Vertreter oder Arbeitnehmer der anderen oder gibt einer Partei die Befugnis, Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen, Verbindlichkeiten zu übernehmen oder Kredite zu Lasten der anderen Partei aufzunehmen.
15.8. Eine Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit ihr, weder gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 noch anderweitig.
15.9. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar. Sie ersetzt und hebt alle früheren Vereinbarungen, Vertragsentwürfe, Absprachen, Nebenabreden, Garantien, Verträge, Erklärungen, Zusicherungen, Repräsentationen und Verpflichtungen jeglicher Art auf, die von oder im Namen der Parteien, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf diesen Gegenstand getroffen wurden. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf mündliche oder schriftliche Erklärungen, Nebenabreden oder andere Garantien, Zusicherungen, Repräsentationen oder Verpflichtungen verlassen hat, die von oder im Namen der anderen Partei in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Unterzeichnung gemacht wurden (zusammen „vorvertragliche Erklärungen“), mit Ausnahme derjenigen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Jede Partei verzichtet hiermit auf alle Rechte und Rechtsbehelfe, die ihr andernfalls in Bezug auf solche vorvertraglichen Erklärungen zustehen könnten. Nichts in dieser Klausel schließt die Haftung einer Partei für arglistige Täuschung oder arglistiges Verschweigen vor Vertragsschluss aus oder schränkt diese ein.
15.10. Diese Vereinbarung sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht. Vorbehaltlich Ziffer 12.10 unterwerfen sich beide Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche). Davon unberührt bleibt das Recht beider Parteien, (ohne das Streitbeilegungsverfahren gemäß Ziffer 12.10 einzuhalten) bei jedem Gericht weltweit einstweilige Verfügungen oder andere Rechtsbehelfe zu beantragen, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen oder durchzusetzen.
